Mediation im privaten Recht – Zuständigkeit liegt bei den ordentlichen Gerichten
- Immobilienmediation u. a. bei Eigentum, Eigentümergemeinschaft, Miete etc.
- Nachbarschaft: Grenzen, Immissionen, negative Immissionen u. a. bei außergerichtl. Streitbeilegung nach § 364 Abs. 3 ABGB
- Bauträger: Planung und Bau
- Vermögensteilung: Erbschaft und Verlassenschaft
- Unternehmenstruktur: innerbetriebliche Prozesse und Organisationsentwicklung
Ich, als Ihre fachlich ausgebildete und neutrale Vermittlerin, verpflichte mich, mit anerkannten Methoden die Kommunikation systematisch mit dem Ziel zu fördern, eine von Ihnen selbst verantwortete Lösung Ihres Konfliktthemas zu ermöglichen.
Und das mit den Grundwerten der Mediation: allparteilich, neutral, freiwillig, transparent, ergebnisoffen, lösungsorientiert, vertraulich und verschwiegen.
Mediation ist grundsätzlich ortsunabhängig und kann überall dort ausgeübt werden, wo sich die Betroffenen wohlfühlen.
Sie fragen sich, ob in Ihrem Fall Mediation das Richtige ist? Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch und klären wir das.